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Die Bewohnerinnen und Bewohner leben so selbstbestimmt wie möglich. Dazu gehört auch, dass die Entscheidung zu Besuchszeiten von den Bewohnerinnen und Bewohnern getroffen wird. Es gibt daher keine Vorgaben zu Besuchszeiten. Um andere Bewohnerinnen und Bewohner ggf. nicht zu stören, bitten wir bei Besuchen zu sehr später oder früher Stunde um entsprechend umsichtiges Verhalten.
Unsere Bewohnerinnen und Bewohner haben freie Arztwahl. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ist bei Bedarf herzlich zu einer Visite bei Ihnen im Seniorenzentrum willkommen.
Wir bieten Gruppen- und Einzelangebote speziell für an Demenz erkrankte Menschen. Eine gesonderte Konzeption sowie einen gesonderten Bereich für kognitiv beeinträchtigte Bewohnerinnen und Bewohner bieten wir derzeit nicht an. Über gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote und interdisziplinäre Besprechungsstrukturen wie die wöchentlichen Fallbesprechungen stellen wir sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner individuelle und bestmöglich geeignete Versorgungs- und Betreuungsprozesse entwickeln. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsteams kümmern sich speziell um Personen mit kognitiven Einschränkungen und besonderem Betreuungsaufwand.
Gerontopsychiatrische Veränderungen sind im fortgeschrittenen Alter keine Seltenheit. Wir wissen, wie wichtig es ist, hierbei Experten an Ihrer Seite zu haben. Deshalb arbeiten wir in Kooperation eng mit spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten zusammen, um eine umfassende und einzelfallorientierte medizinische Betreuung zu bieten. Mit Herz und Fachwissen sorgen wir dafür, dass Sie sich stets gut aufgehoben und bestens versorgt fühlen.
Unser Haus übernimmt die Beschaffung von Medikamenten bei Apotheken, mit denen wir eine entsprechende Liefervereinbarung getroffen haben. Über eine IT-Schnittstelle der Apotheke mit der Software der Pflegedokumentation können Änderungen in der Medikation in kürzester Zeit bearbeitet und umgesetzt werden. Durch die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen wird diese Schnittstelle zukünftig um einen direkten Zugriff auf die Bewohnerdokumentation durch die Hausärzte erweitert. Die IT-Infrastruktur und das Medikamentenmanagement des Seniorenzentrums Michael-Herler-Heim bildet diese Entwicklung bereits vollständig ab.
Selbstverständlich können unsere Bewohner/-innen auch von ihrem Recht Gebrauch machen, die Versorgung von einer Apotheke ihrer Wahl zu veranlassen (freie Apothekenwahl).
Grundsätzlich sind unsere Bewohnerinnen und Bewohnern mit den erforderlichen Hilfsmitteln ausgestattet. Entweder bringen unsere Bewohnerinnen und Bewohner ihre eigenen Hilfsmittel (wie z. B. den Rollstuhl oder Rollator) bereits von zuhause mit oder sie werden vom Seniorenzentrum Am Zollhof über ärztliche Verordnungen beantragt. Notwendige Hilfsmittel, die für unsere Bewohnerinnen und Bewohner nicht verordnungsfähig sind, können vom Haus gestellt werden.
Die Bewohnerinnen Bewohner können die jeweils eigenen Therapeutinnen und Therapeuten wählen (z. B. Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie, Fußpflege, Wundtherapie, etc. ...). Wir sprechen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten über einen eventuellen Bedarf und regen notwendige Verordnungen an.
Gerne können sie auch auf unser Netzwerk an Kooperationspartnern und regelmäßig im Haus tätige Therapeuten zurückgreifen.
Sie können Ihr eigenes Telefon/Smartphone mitbringen oder einen seniorengerechten Apparat kostenpflichtig vom Haus gestellt bekommen. Jedes Zimmer verfügt über WLAN und einen eigenen Telefonanschluss, sodass keine Einzelverträge mit Telekommunikationsanbietern geschlossen werden müssen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Fernseher mitbringen. In jedem Bewohnerzimmer befindet sich ein TV-Kabelanschluss. Es sind aber auch Fernsehgeräte in den Gemeinschaftsräumen der Wohnbereiche vorhanden. Bewohner/-innen von Pflegeheimen sind von der GEZ-Gebühr befreit.
Bringen Sie gerne eigene Möbel mit. Kleinmöbel (wie z. B. ein Sessel oder eine Kommode) sind, je nach Platz im Zimmer, möglich.
Unsere Bewohnerinnen und Bewohner können das Haus jederzeit verlassen, sowohl tagsüber als auch über Nacht. Wir schränken die Bewegungsfreiheit genauso wenig ein, wie dies im häuslichen Umfeld der Fall ist.
Ist eine Bewohnerin oder ein Bewohner pflegebedürftig und in Pflegegrad zwei bis fünf eingestuft, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Dabei richtet sich der Pflegekostenanteil nach dem jeweiligen Pflegegrad. Die Pflegeversicherung deckt somit nur einen Teil der Kosten ab. Es verbleibt ein Eigenanteil, der im Falle fehlender privater finanzieller Mittel unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen vom Amt für Soziales und Versorgung übernommen wird.
Die Verträge werden von der Bewohnerin oder dem Bewohner selbst oder von der/dem jeweiligen Betreuerin/Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigten unterschrieben, wenn die zu pflegende Person nicht mehr dazu in der Lage ist.
Die Mahlzeiten sowie Zwischenmahlzeiten werden in den Küchen der Wohngruppen täglich frisch zubereitet. Auf das gemeinsame Essen legen wir viel Wert. Die Mahlzeiten werden nur in Ausnahmesituationen im Zimmer serviert.